Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Angaben für unsere Objekte basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

Wir sind berechtigt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig zu werden. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen, einschließlich der Objektnachweise sind nur für Sieals möglichen Interessenten bestimmt. Wir bitten Sie höflich, diese vertraulich zu behandeln. Kommt infolge unbefugter Weitergabe durch Sie ein Vertrag mit einem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, so sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, bitten wir Sie, uns diese unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

Eine Provision ist bei Vertragsabschluss fällig und vom Käufer zahlbar – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wurde.

Die Höhe der Maklerprovision beträgt bei Kauf oder sonstigem Erwerbsvertrag sowie für einen Erwerb in einer Zwangsversteigerung betreffend bebaute und bebaute Liegenschaften oder grundstücksgleiche Rechte, die im Exposé ausgewiesene Höhe.

Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen hinzukommen. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht wird.

Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen uns beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für uns als Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

Sind beide Vertragspartner Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen entsprechen bzw. am nächsten kommen.

Berlin, 2023

GIFA GmbH
Gesellschaft für Investitionsplanung, Finanzierung und Anlegerbetreuung
Geschäftsführung
HRB 229654 B, AG Charlottenburg
Thomas Burkhardt