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GIFA Immobilien Infobrief Nr. 01

Aktuell erleben wir ein Marktumfeld, das viele Menschen verunsichert. Was sich nach einem regelrechten Desaster anfühlt, ist jedoch teilweise auch eine ganz normale Reaktion zur Korrektur des Marktes auf die Krisen der vergangenen Jahre (COVID, Krieg, Lieferengpässe, etc.).

Wichtig zu wissen ist, dass in Zeiten wie diesen die Weichen für die eigene Zukunft, die der Kinder und Enkel in höchstem Maße gestellt werden können und sogar müssen!

Wer sich in der heutigen Zeit entscheidet aktiv zu handeln anstatt abzuwarten, hält die neu gemischten Karten in der eigenen Hand.

Investieren kann anstrengend sein.

Daher möchten wir Ihnen mit unserer mehrteiligen GIFA Infobrief-Reihe wertvolle Informationen an die Hand geben, die Mut machen und zum Nachdenken über die weitere Vermögensgestaltung anregen.

Warum aktives Handeln gerade jetzt sinnvoll ist!

Wirtschaftliches Umfeld 2023

Starke Umbrüche im wirtschaftlichen Umfeld sorgen seit den letzten Monaten für große Unsicherheit bei der deutschen Bevölkerung. Die Inflation sorgte zuletzt für massive Kostensteigerungen und die Energiekrise verteuerte die Wohnnebenkosten um ein Vielfaches.

Zeitgleich treibt die EZB mit den Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung die Zinsen bei den Banken in die Höhe, während die Banken selbst durch eine strengere Bonitätsprüfung viele der restlichen Finanzierungwilligen aussortiert.

Die Auswirkungen dessen verschärfen den Wohnungsmangel am deutschen Mietmarkt nochmal dramatisch: Wer nicht mehr kaufen kann, sucht sich nun wieder eine Bleibe zur Miete. Es liegt auf der Hand, was geschieht, wenn das Angebot knapp ist, die Nachfrage aber weiter steigt.

Viele Bürger sind desillusioniert und haben regelrecht Angst um Ihre finanzielle Situation auf mittel- und langfristige Sicht, also auch im Rentenalter. Jeder weiß, dass eine solide Altersvorsorge immens wichtig ist und doch scheuen sich viele die passenden Maßnahmen zu ergreifen, die zum Vermögensaufbau und -erhalt, auch in einem ungewohnten Marktumfeld, beitragen.

Veränderte Umstände erfordern veränderte Maßnahmen. Manchmal braucht es dazu nur etwas Mut.

Wirtschaftliches Verhalten in Krisenzeiten

Die Informationsflut der heutigen Medien ist gewaltig. Der Medienkonsument ist gut beraten, wenn er nicht sofort auf alle Thesen anspringt, die der Journalismus auf dem Smartphone aufflackern lässt.  Wichtig ist, besonders in Krisenzeiten, die eigene Situation nachhaltig korrekt zu bewerten und die Ziele sinnvoll zu definieren.

Die Krisen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass diese auch immer Chancen bergen, deren Nutzung etwas Courage erfordert aber im Endergebnis zu erfreulichen Ergebnissen führt.

Es gibt nie ein „zu früh“, wenn es sich richtig anfühlt. Es gibt nur ein „zu spät“, wenn man zu lange wartet.

Der Anleger im ewigen Spannungsfeld

Die eierlegende Wollmilchsau läuft einem nur sehr selten über den Weg. Die Realität sieht in den allermeisten Fällen so aus, dass sich der Anleger immer in einem Spannungsfeld aus den folgenden Eckpunkten bewegt:

  • Rendite: zu niedrig!
  • Inflation: zu hoch!
  • Steuer: zu viel!
  • Altersversorgung: zu gering!

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht das Thema Rendite, selbst bei niedrigem Steuersatz:

Die Zukunft planen, eine insgesamt rentierliche und sichere Investition zu wählen und damit eine nachhaltige Altersversorgung anzusparen will gut überlegt und gewählt sein.

Wir sind gerne Ihr erfahrener Partner in allen Fragen rund im Vermögensaufbau- und erhalt. Sprechen Sie uns an!

Ihr Team der GIFA GmbH

Freuen Sie sich schon auf Teil 2 unserer Infobrief-Reihe:

  • Der richtige Weg zu nachhaltigen Finanzentscheidungen
  • Individuelle Lebens-Finanzplanung als solide Basis
  • Die richtigen Produktbausteine für meine Ziele
blog-baufinanzierung

Insider – Tipp Baufinanzierung

Das Baukindergeld war in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Wer den Antrag rechtzeitig gestellt hatte, konnte sich pro Kind 10 Jahre lang über 1.200,- € pro Jahr freuen. Das ergibt 12.000,- € pro Kind.

Ein schöner Zuschuss, der viele Familien finanziell entlastet. Der Förderzeitraum vom 01.01.2018 –31.03.2021 ist nun leider schon eine Weile.

Die Bundesregierung plant ein Nachfolgeprogramm zum Baukindergeld.

Das Baukindergeld war in den letzten Jahren sehr erfolgreich. Wer den Antrag rechtzeitig gestellt hatte, konnte sich pro Kind 10 Jahre lang über 1.200,- € pro Jahr freuen. Das ergibt 12.000,- € pro Kind. Ein schöner Zuschuss, der viele Familien finanziell entlastet.

Der Förderzeitraum vom 01.01.2018 – 31.03.2021 ist nun leider schon eine Weile abgelaufen.

Alle, die in dieser Zeit zu kurz gekommen sind haben aber ab Mitte 2023 nochmal die Möglichkeit von einer Neuauflage der Förderung, dem Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ zu profitieren.

Es beinhaltet einen zinsvergünstigten Kredit für Familien mit minderjährigen Kindern. Die Darlehenssumme soll dabei zwischen 140.000,- bis 240.000,- € liegen.

Zu beachten ist, dass die Vergabe des Kredites an das Jahresbruttoeinkommen der Familie gekoppelt ist. Dieses können Sie in Ihrem Steuerbescheid nachlesen. Das Jahresbruttoeinkommen darf 60.000,- € nicht überschreiten. Pro Kind können nochmal jeweils 10.000,- € hinzugerechnet werden.

Doch auch Familien mit einem höheren Einkommen sollen finanziell gestärkt werden. Die Regierung plant auch für diese Familien einen neuen Fördertopf.

Eingesetzt werden kann der Kredit für Neubauimmobilien, die einen klimafreundlichen Energiestandard haben. Die genauen Konditionen werden noch bekanntgegeben.

 

Sie planen den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie?

Sprechen Sie uns an, ob mit oder ohne Kinder. Wir beraten Sie gerne rund um die Themen Immobilie und Finanzierung.

Wir freuen und von Ihnen zu hören.

 

Ihr Team der

GIFA GmbH

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Top – Zinsen im Januar

Sichern Sie sich jetzt:
3,22% Sollzins – 3,30% effektiv

  • EZB will die Leitzinsen weiter erhöhen – noch kein Ende in Sicht
  • Die Inflation lag im November bei 10,0% und sank im Dezember auf 8,6%
  • Im Jahresdurchschnitt 2022 betrug die Inflation 7,9%

EZB Chefin Lagarde sieht noch kein Ende der strafferen Zinspolitik

„Wir haben deutlich gemacht, dass die EZB-Zinsen noch deutlich und stetig steigen müssen, um die um ein ausreichend restriktives Niveau zu erreichen, und dass sie so lange wie nötig auf diesem Niveau bleiben müssen“, verkündete Christine Lagarde, die Präsidentin der Europäischen Zentralbank auf der Jahreseröffnung der Deutschen Börse in Eschborn.

Die weiteren Mitglieder des EZB-Rates tendieren zu einer softeren Zinspolitik, wie in den Äußerungen deutlich wird.

Doch Frau Lagarde stimmt zu, dass die Inflation der Energiepreise zwar kürzlich gesunken sie, die zugrunde liegende Inflation sich jedoch noch auf steigendem Kurs befinde. Daher sei es von entscheidender Bedeutung, dass sich Inflationsraten, die über dem von der EZB festgelegten 2%-Ziel liegen, nicht in der Wirtschaft festsetzen, so Lagarde.

Wir müssen die Inflation senken – und wir werden dieses Ziel erreichen“, betont sie. Sie machte deutlich, dass wir um weitere Zinserhöhungen nicht herumkommen werden.

Innerhalb des EZB-Rates wird angeregt, die Zinsschritte kleiner und die Abstände der Zinserhöhungen größer zu gestalten. Ob Frau Lagarde das auch so sieht, wird sich zeigen.

 

Was bedeutet das für Sie als Darlehensnehmer?

Neufinanzierung: Der Zinsanstieg bisher und auch der uns noch bevorstehende bedeutet eine höhere monatliche Belastung. Sind Sie sich unsicher, was Sie sich noch leisten können? Sprechen Sie uns an, wir loten Ihre Möglichkeiten aus und geben hilfreiche Tipps, wie sich manches Problem kreativ lösen lässt.

Bestehende Darlehen: Prüfen Sie bei bestehenden Darlehen jetzt Ihre Umschuldungsmöglichkeiten. Wer in den Jahren um 2014 sein Darlehen abgeschlossen hat, hat jetzt noch die Chance zum gleichen oder einem etwas geringeren Zins umzuschulden. Nach § 489 BGB können auch längere Zinsbindungen (>10 Jahre) mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist gekündigt und umgeschuldet werden.

Bausparvertrag: Jetzt ist die Zeit noch einen Bausparvertrag abzuschließen. Ob für eine geplante Neufinanzierung in den nächsten Jahren oder um die Restschuld eines bestehenden Darlehens abzusichern.

 

Sprechen Sie uns an.

Wir finden die Lösung für Ihre individuelle Fragestellung und begleiten Sie zuverlässig auf dem Weg zur eigenen Immobilie.

Hier direkt eine unverbindliche Finanzieungsanfrage stellen.

Ihr Team der GIFA GmbH

Ehrliche Beratung. Solides Konzept. Gutes Gefühl.

Darlehensbedingungen für o.g. Konditionen (Stand 26.01.2023) gelten für den Kauf einer selbst genutzten Eigentumswohnung und einem Darlehen ab 200.000,- € bei einer Tilgung von 3%, einer Beleihungsgrenze von max. 60%, ungekündigte Beschäftigung und beste Bonität vorausgesetzt. (Angebot freibleibend). Darlehensanfragen ab einem Darlehensbetrag von 50.000,- € möglich.

Repräsentatives Finanzierungsbeispiel: Bei 2/3 der durch die GiFA-GmbH, Caspar-Theyß-Str. 14a, 14193 Berlin vermittelten Darlehensverträge, erhalten GiFA-GmbH Kunden einen festen Sollzinssatz von 3,22%  p.a und einen effektiven Jahreszinssatz von 3,30% p.a. unter Berücksichtigung folgender Annahmen: Nettodarlehensbetrag 200.000.- € (Kaufpreis der Immobilie 350.000.- €) 60% Beleihung, Tilgung 3% p.a., Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages 22 Jahre und 9 Monate, 10 Jahre Sollzinsbindung, pro Jahr 12 Ratenzahlungen in Höhe von 1.036,67 €, 5% Sondertilgungsoption p.a. Weitere etwaige Gebühren (z. B. Teilzahlungsaufschläge, Auslagen (z.B. Grundbuchkosten)) und sonstige Kosten können anfallen. Sofern der Darlehensnehmer diese im Zusammenhang mit dem Vertrag zu tragen hat, kann sich der effektive Jahreszins erhöhen. Der zu zahlende Gesamtbetrag während der Sollzinsbindung beläuft sich auf 124.937,- € (70.675,- € Tilgungsbeitrag + 54.261,- € Zinszahlungen). Die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung beträgt 129.324,- €. Weitere Voraussetzungen: Einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation, erstrangige Besicherung über ein Grundpfandrecht, Auszahlung in einer Summe. Die Konditionen können auch regional sowie von weiteren Faktoren abhängig sein.

Bei Endenergiewert des Gebäudes bis max. 50kWh pro m² und Jahr kann ein Zinsabschlag gewährt werden