Top – Zinsen im November 2023

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3,59% Sollzins – 3,68% effektiv

 

  • EZB: Preisstabilität und Wirtschaftswachtum im Fokus
  • Sinkende Inflation in Deutschland (4,5%) und Euroraum (4,3%)
  • hohe Zinsen hemmen Wirtschaftswachstum
 

Erstmal keine weiteren Zinserhöhungen der EZB erwartet

Im Oktober hat die EZB keine weiteren Leitzinserhöhungen vorgenommen.
Der Leizins liegt daher unverändert bei 4,5%.

Grund dafür ist die sinkende Inflation in Deutschland und auch im Euroraum, die für etwas Entspannung gesorgt hat.

Aktuell liegt die Inflation in Deutschland bei 4,5% und im Euroraum bei 4,3%. Es bleibt abzuwarten wie sich die letzten zehn Zinserhöhungen der EZB mittelfristig weiter auswirken.

Das Wirtschaftswachstum lässt allerdings schwer zu wünschen übrig. Die Wirtschaft vermeidet momentan notwendige Investitionen aufgrund der hohen Zinsen. Besonders auffallend zeigt sich das in der Bauwirtschaft. Die letzten Monate haben leider auch für zahlreiche Insolvenzen gesorgt.

Eine weiter sinkende Inflation und eine mehr schlecht als recht dahindümpelnde Wirtschaft könnten bedeuten, dass das Ende der Leitzinserhöhungen erreicht ist. Doch freuen Sie sich nicht zu früh! Diese Vermutung haben die Banken bereits bei Ihren Bauzinsen berücksichtigt. Es ist zu erwarten, dass sich am Zinsniveau bis zum Jahresende nicht mehr großartig verändert. Eine baldige Zinssenkung hat die EZB bereits ausgeschlossen.

 Was bedeutet das für Sie als Darlehensnehmer?

Neufinanzierung: Die monatlichen Belastungen werden aufgrund der Zinsen höher ausfallen. Mit mehr Eigenkapital kann man etwas gegensteuern. Planen Sie einen Kauf in den nächsten 12 Monaten? Dann prüfen Sie, wie und wo Sie mehr Eigenkapital generieren können. Sparmaßnahmen, Auflösung von Bausparverträgen, ETFs, Fonds, Versicherungen. Eine Alternative sind auch zinslose Verwandtendarlehen oder ein vorweggenommenes Erbe, falls relevant.
Gerne führen wir einen Budgetcheck durch und beraten Sie, was Sie sich noch leisten können.

Bestehende Darlehen: Läuft Ihr bestehendes Darlehen jetzt oder in den nächsten 12 Monaten aus der Zinsbindung? Lassen Sie uns gemeinsam sehen, welche Konditionen Sie aktuell bekommen könnten. Wir finden die besten Konditionen am Markt für Sie!

Bausparvertrag: Jetzt ist die richtige Zeit noch einen Bausparvertrag abzuschließen. Ob für eine geplante Neufinanzierung in den nächsten Jahren oder um die Restschuld eines bestehenden Darlehens abzusichern.

 

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Darlehensbedingungen für o.g. Konditionen (Stand 17.11.2023) gelten für den Kauf einer selbst genutzten Eigentumswohnung und einem Darlehen ab 200.000,- € bei einer Tilgung von 2%, einer Beleihungsgrenze von max. 60%, ungekündigte Beschäftigung und beste Bonität vorausgesetzt. (Angebot freibleibend). Darlehensanfragen ab einem Darlehensbetrag von 50.000,- € möglich.

Repräsentatives Finanzierungsbeispiel: Bei 2/3 der durch die GiFA-GmbH, Caspar-Theyß-Str. 14a, 14193 Berlin vermittelten Darlehensverträge, erhalten GiFA-GmbH Kunden einen festen Sollzinssatz von 3,59%  p.a und einen effektiven Jahreszinssatz von 3,68% p.a. unter Berücksichtigung folgender Annahmen: Nettodarlehensbetrag 200.000.- € (Kaufpreis der Immobilie 350.000.- €) 60% Beleihung, Tilgung 2% p.a., Laufzeit des Verbraucherdarlehensvertrages 28 Jahre und 9 Monate, 10 Jahre Sollzinsbindung, pro Jahr 12 Ratenzahlungen in Höhe von 931,67 €. Weitere etwaige Gebühren (z. B. Teilzahlungsaufschläge, Auslagen (z.B. Grundbuchkosten)) und sonstige Kosten können anfallen. Sofern der Darlehensnehmer diese im Zusammenhang mit dem Vertrag zu tragen hat, kann sich der effektive Jahreszins erhöhen. Der zu zahlende Gesamtbetrag während der Sollzinsbindung beläuft sich auf 111.800,- € (48.037,- € Tilgungsbeitrag + 63.763,- € Zinszahlungen). Die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindung beträgt 151.962,- €. Weitere Voraussetzungen: Einwandfreie Einkommens- und Vermögenssituation, erstrangige Besicherung über ein Grundpfandrecht, Auszahlung in einer Summe. Die Konditionen können auch regional sowie von weiteren Faktoren abhängig sein.

Bei Endenergiewert des Gebäudes bis max. 50kWh pro m² und Jahr kann ein Zinsabschlag gewährt werden.

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